Osteopathische Behandlung

 
Eine osteopathische Behandlung in unserer Praxis kann man in vier Bereiche unterteilen:
 
 
In der Anamnese geben Sie uns Auskunft über Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Ihre Krankheitsgeschichte.

Ein wichtiger Hinweis:

Wegen eines laufenden Rechtsstreites dürfen Osteopathen ihrer therapeutischen Informationspflicht nicht nachkommen. Daher können wir Ihnen leider keine Beispiele von Anwendungsgebieten nennen, bei denen eine osteopathische Behandlung in Frage käme. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an bzw. schreiben uns eine Email, dann erteilen wir Ihnen gerne eine Auskunft.

Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise auf der Seite unseres Berufsverbandes VOD unter www.osteopathie.de
In der osteopathischen Untersuchung erkennen wir Dysfunktionen, Blockaden und Spannungen in Ihren Körpergeweben und ihre Zusammenhänge untereinander. Es ergibt sich ein Funktionsmuster woraus Ihre Symptome entstehen.
Die Behandlung richtet sich nach der Untersuchung. Dabei werden Ihre Dysfunktionen durch verschiedenste Techniken gelöst.
Im Abschlussgespräch werden Fragen beantwortet und Verhaltenstipps gegeben, damit Sie ihre Beschwerden im Alltag positiv beeinflussen können.
 
 
Dauer
 
Für die Behandlung nehmen wir uns pro Sitzung ca. 45 Minuten Zeit. Die Behandlung bei Säuglingen und Kindern bis 5 Jahre kann zwischen 30 – 40 Minuten variieren.
 
 
Erstattung
 
Die Osteopathie ist im gesetzlichen Leistungskatalog nicht enthalten, jedoch bezuschusst ein Großteil der gesetzlichen Krankenversicherungen die Osteopathie als Zusatzleistung. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder schauen sie direkt hier ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Osteopathie bezuschusst.
 
 
Die Osteopathie wird bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Patienten mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung häufig übernommen bzw. bezuschusst.